Lohn-News zum Jahreswechsel 2022/2023

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Eine bestimmte Form der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Es ist also ausreichend, wenn Arbeitnehmer handschriftlich Beginn und Ende sowie die Pausenzeiten und die Gesamtstundenzahl aufzeichnen. Ab Januar 2023 erhalten Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter von den Krankenkassen nur noch elektronisch. Für Arbeitgeber wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) somit verpflichtend. Die Krankenkassen stellen den Arbeitgebern nach Eingang der digitalen Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum elektronischen Abruf bereit. Die Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr in Papierform ihrem Arbeitgeber vorlegen, sind aber weiterhin verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die Fehlzeit zu informieren. Das eAU-Verfahren gilt für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sowie auch für Minijobber im gewerblichen Bereich Für für privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Minijobber in Privathaushalten findet das Verfahren keine Anwendung. Der Übergangsbereich wird zum 01.01.2023 ausgeweitet, in dem die obere Entgeltgrenze von bisher 1.600 € auf 2.000 € angehoben wird. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei einem Midijobber (520,01 €-2.000,00 €) von einem reduzierten Betrag berechnet. Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bislang konnte dieser Befreiungsantrag ausschließlich in Schriftform dem Arbeitgeber übergeben werden. Nunmehr wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Beschäftigte vom 1.1.2023 an den Antrag seinem Arbeitgeber auch elektronisch übermitteln kann. Nicht geändert hat sich, dass der Befreiungsantrag vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen ist. Bei den vorgenannten Hinweisen handelt es sich nicht um abschließende Informationen und können daher eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Gerne stehen wir Ihnen für einen Beratungstermin zur Verfügung.
Steuer-News zum Jahreswechsel 2022/2023

Auch für 2023 wird es durch das Jahressteuergesetz sowie weitere Gesetze steuerlich wieder einige Änderungen geben. Die wichtigsten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir für Sie zusammen gefasst: Die Pauschale steigt ab 2023 auf 6 € pro Tag und der Höchstbetrag steigt ebenfalls von 600 auf 1.260 € pro Jahr. Somit kann die Pauschale für bis zu 210 Tage als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden Photovolatik-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Maximalleistung von 30 kW bzw. 15 kw für übrige zu Wohnzwecken genutze Immobilien können auf Antrag von der Ertragsteuer befreit werden. Diese Regelung gilt bereits für den Veranlagungszeitraum 2022. Neu für die vorgenannten Anlagen gilt, dass für die Lieferung ein Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer anzuwenden ist. Der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge steigt auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei Ehegatten Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag wird um 252 € auf 4.260 € angehoben. Die Entlastungen der Gas- bzw. Wärmepreisbremse unterliegen der Besteuerung. Mit einigen Veränderungen des Bewertungsgesetzes wurde die Bewertung bebauter Grundstücke an die Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Danach können sich nunmehr starke Werterhöhungen ergeben, die sich auf Erbschaften und Schenkungen ab 2023 auswirken. Weitere gesetzliche Neuerungen wurden wir folgt beschlossen: Mit dem Inflationsausgeleichgesetz wurde der Kinderfreibetrag je Elternteil auch 3.012 € erhöht. Ebenfalls erhöht wird das Kindergeld für jedes Kind auf 250 €. Damit entfällt eine Staffelung ab dem dritten Kind. Der ermäßigte Steuersatz für Restaurationsleistungen gilt auch nach dem 31.12.2022 weiterhin. Eine Ausnahme bildet die Abgabe von Getränken. Die vorgenannten, nicht abschließend aufgezählten, Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.