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Aktuelle News zum Steuer- und Finanzrecht

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Steuer-News zum Jahreswechsel 2022/2023

Auch für 2023 wird es durch das Jahressteuergesetz sowie weitere Gesetze steuerlich wieder einige Änderungen geben. Die wichtigsten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir für Sie zusammen gefasst:

  • Änderungen bei der Home-Office-Pauschale

Die Pauschale steigt ab 2023 auf 6 € pro Tag und der Höchstbetrag steigt ebenfalls von 600 auf 1.260 € pro Jahr. Somit kann die Pauschale für bis zu 210 Tage als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden

  • Photovoltaikanlagen

Photovolatik-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Maximalleistung von 30 kW bzw. 15 kw für übrige zu Wohnzwecken genutze Immobilien können auf Antrag von der Ertragsteuer befreit werden. Diese Regelung gilt bereits für den Veranlagungszeitraum 2022.

Neu für die vorgenannten Anlagen gilt, dass für die Lieferung ein Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer anzuwenden ist.

  • Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge steigt auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei Ehegatten

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag wird um 252 € auf 4.260 € angehoben.

  • Besteuerung der Gaspreisbremse

Die Entlastungen der Gas- bzw. Wärmepreisbremse unterliegen der Besteuerung.

  • Änderungen im Bewertungsgesetz

Mit einigen Veränderungen des Bewertungsgesetzes wurde die Bewertung bebauter Grundstücke an die Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Danach können sich nunmehr starke Werterhöhungen ergeben, die sich auf Erbschaften und Schenkungen ab 2023 auswirken.

Weitere gesetzliche Neuerungen wurden wir folgt beschlossen:

  • Kinderfreibetrag/Kindergeld

Mit dem Inflationsausgeleichgesetz wurde der Kinderfreibetrag je Elternteil auch 3.012 € erhöht. Ebenfalls erhöht wird das Kindergeld für jedes Kind auf 250 €. Damit entfällt eine Staffelung ab dem dritten Kind.

  • Gastronomie

Der ermäßigte Steuersatz für Restaurationsleistungen gilt auch nach dem 31.12.2022 weiterhin. Eine Ausnahme bildet die Abgabe von Getränken.

Die vorgenannten, nicht abschließend aufgezählten, Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

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