© Steuerkanzlei Andrea Schulze 2010
Aktuelles aus der Rechtsprechung:
Ausbildungskosten: Urteil des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit (BMF)
23.08.2011
Der BFH in München hat mit 2Urteilen vom 28.7.2011 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige
Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage
als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können.
Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für Arbeits-PCs
23.08.2011
Freiberufler mit Arbeitsplatz in der Wohnung müssen neben den Gebühren für herkömmliche Rundfunkgeräte
keine zusätzlichen Abgaben für internetfähige Arbeitscomputer zahlen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Nähere Informationen erhalten Sie in einer der Beratungsstellen!
Mandantenrundschreiben:
aktuelles Rundschreiben im pdf- Format zum Download