© Steuerkanzlei Andrea Schulze 2010 Aktuelles aus der Rechtsprechung: Ausbildungskosten: Urteil des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit (BMF) 23.08.2011 Der BFH in München hat mit 2Urteilen vom 28.7.2011 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können. Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für Arbeits-PCs 23.08.2011 Freiberufler mit Arbeitsplatz in der Wohnung müssen neben den Gebühren für herkömmliche Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Abgaben für internetfähige Arbeitscomputer zahlen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Nähere Informationen erhalten Sie in einer der Beratungsstellen! Mandantenrundschreiben: aktuelles Rundschreiben im pdf- Format zum Download
News des Bundesministerium für Finanzen: